Allgemeine Reisebedingungen (ARB)


Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
bitte lies die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch.
Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages zwischen mir, Jörn Roes (im Folgenden "Veranstalter"), und dir.
 
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Retreat-Anmeldung biete ich den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Retreat-Ausschreibung im Internet und dieser Allgemeinen Reisebedingungen. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich per E-Mail erfolgen. 
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch den Veranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf, und über die der Veranstalter dich mit der Buchungsbestätigung informiert.

2. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
2.1 Du kannst jederzeit vor Beginn der Retreats vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail zu erklären. Eine Rücktritt über das Buchungs-Tool Fitogram wird nicht als Stornierung anerkannt. 

2.2 Wenn du zurücktrittst, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Veranstalter durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Veranstalter weist darauf hin, dass er diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann er eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

bis 30. Tag vor Retreat-Beginn 25% der Teilnahmegebühr
ab 29. bis 22. Tag vor Retreat-Beginn 35% der Teilnahmegebühr
ab 21. bis 15. Tag vor Retreat-Beginn 50% der Teilnahmegebühr
ab 14. bis 7. Tag vor Retreat-Beginn 70% der Teilnahmegebühr
ab 6. Tag vor Retreat-Beginn 85% der Teilnahmegebühr
ab 1. Tag vor Retreat-Beginn oder bei Nichterscheinen 100% der Teilnahmegebühr

Es steht dir stets frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

2.3 Statt zurückzutreten, kannst du bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, wobei der Veranstalter sich vorbehält, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.

3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmst du einzelne Reiseleistungen, die dir der Veranstalter ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von dir zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch deinerseits auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktritts- und -abbruchsversicherung wird hingewiesen.

4. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

4.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Vertragspartner in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

4.2 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht möglich ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktritt des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann oder er nicht versucht hat, dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten.

7. Außergewöhnliche Umstände
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende alleine zu tragen.

6. Obliegenheiten des Reisenden
6.1 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.

6.2 Etwaige Krankheiten müssen dem Veranstalter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden.

6.3 Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Veranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung ein. Die gesamte Datenschutzerklärung finden Sie hier: http://www.yöga.de/datenschutz/

8. Hinweise
8.1 Im Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskostenversicherung enthalten. Der Veranstalter empfiehlt aber dringend den Abschluss einer derartigen Versicherung.

9. Allgemeines
9.1 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Reisebedingungen oder getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Reisevertrages im übrigen nicht berührt.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regel zu ersetzen.
9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passiv-Prozesse, ist Hamburg.

Jörn Roes
Griegstraße 34
22763 Hamburg
Deutschland

Yoga-Studio:
YÖGA
Bahrenfelder Straße 73d
22765 Hamburg